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ReisevesicherungWas passiert, wenn ich oder ein Familienmitglied vor dem Urlaubsantritt krank wird und wir nicht kommen können? Diese Frage lese ich ziemlich oft und empfehle Reisenden, sich gegen den Ausfall wegen Krankheit oder betriebsbedingter Kündigung u.a. Problemen zu versichern. Urlauber sind zumeist gemäss den AGB des Urlaubsanbieters verpflichtet, nach einer Zeitstaffel die häufig sechs Wochen vor dem Urlaubsantritt beginnt, den Buchungswert oder einen Teil davon zu bezahlen, auch wenn die Reise gar nicht angetreten werden kann. Das Risiko nicht verreisen zu können, trägt der Reisende selbst. Über das Online-Versicherungstool der Europäischen Reiseversicherung können Sie sich sofort Ihre Kosten ausrechnen lassen, die Versicherungsbedingungen einsehen und Ihren Urlaub absichern.
14.01.2010, 12:00 von Administrator |
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